Die Fachkraft Frühe Hilfen/Familienhebamme führt in der Schwangerschaft und im Säuglingsalter des Kindes (erstes Lebensjahr) Hausbesuche durch, um die Entwicklung einer guten Eltern-Kind-Bindung zu fördern und Eltern mit erheblicher emotionaler Unsicherheit und Überforderung im Umgang mit dem Säugling zu unterstützen. Die Fachkraft leitet bei der Ernährung und Pflege an und verfolgt die körperliche, neurologische und emotionale Entwicklung des Säuglings, erkennt Störungen und Störfaktoren und verhilft zu einer für die Entwicklung des Säuglings gesunde Umgebung (z. B. Hinwirken auf Raucherentwöhnung, Verringerung des Fernsehkonsums, Hinwirken auf gewaltfreien Umgang dem Kind gegenüber, usw.). Sie bindet Mutter bzw. Vater und Kind in soziale Gruppen und Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen ein (z.B. Eltern-Kind-Gruppen) und vermittelt bzw. begleitet zu weiterführenden Diensten (z. B. das jeweils zuständige Jugendamt, Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen, Erziehungsberatungsstellen, Sozialämter, Schwangerschaftsberatungsstellen, Schuldnerberatung sowie Stellen der ambulanten Suchtberatung u. a.). Die Fachkräfte Frühe Hilfen/Familienhebammen arbeiten im Team mit anderen helfenden Berufsgruppen.
Der Einsatz einer Fachkraft Frühe Hilfen/Familienhebamme kann von der Mutter bzw. der Familie selbst oder von verschiedenen Institutionen (z. B. Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäusern, Jobcentern, Beratungsstellen) nachgefragt werden, wenn Risikofaktoren erkannt werden. Bei bereits deutlichen Anzeichen für drohende Kindesvernachlässigung oder bei bereits bestehender Gefährdung des körperlichen und seelischen Kindeswohls werden die Fachkräfte Frühe Hilfen/Familienhebammen direkt durch das jeweils zuständige Jugendamt beauftragt.
Die Qualifizierung der Fachkraft Frühe Hilfen/ Familienhebamme erfolgt als staatlich anerkannte Weiterbildung. Sie umfasst 400 Unterrichtsstunden sowie 170 weitere Unterrichtseinheiten (z. B. Intervisionsgruppen, Facharbeiten, mündliche und schriftliche Abschlussprüfung) und verläuft in zwei Stufen: Stufe 1) Qualifizierung/Fortbildung von 270 Stunden mit dem Abschluss zur „Familienhebamme (BIFH=Bundesinitiative Frühe Hilfen)“, Stufe 2) weitere 130 Stunden Unterricht für die staatlich anerkannte Weiterbildung zur Fachkraft Frühe Hilfen.
Neben den Fachkräfte Frühe Hilfen /Familienhebammen gibt es noch die Fachkräfte Frühe Hilfen/Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. -pfleger, deren Unterstützung auch jenseits des ersten Lebensjahres bis zum dritten Lebensjahr erfolgt.